Es wurde eine Rauchentwicklung aus der Lüftungsanlage in einem Einzelhandel gemeldet.
Die Erkundung ergab, außer verbranntem Geruch keine Feststellungen. Eine Absuche mit der Wärmebildkamera und die Kontrolle der angrenzenden Bereiche war negativ.
Nach gut einer Stunde konnnten die Kräfte wieder einrücken und die Einsatzstelle an den Verfügungsberechtigten übergeben. (SK)
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